Aufnahmebedingungen und Taxen
Aufnahmebedingungen und Taxen
Allgemeine Aufnahmebedingungen
Aufgenommen werden Personen, die seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Abteilung für Langzeitpflege des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt möglich.
Die Anmeldung für die Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern ins Alters- und Pflegeheim erfolgt über das Gesundheitsdepartement, Bereich Gesundheitsversorgung, Abteilung für Langzeitpflege (Lautengartenstrasse 23, 4052 Basel, Tel. 061 205 32 52).
Die Anmeldung für die Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohner ins Alters-und Pflegeheim in Riehen erfolgt über die Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Gesundheit und Soziales, Bereich Betagten- u. Krankenpflege (Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen, Telefon 061 646 82 90).
Laden Sie hier die Patientenbroschüre des Alters- und Pflegeheims herunter.
Arztwahl
Im Alters- und Pflegeheim besteht freie Arztwahl. Sie können jedoch auch den ärztlichen Dienst unseres Geriatriespitals in Anspruch nehmen. Die Bewohnerin oder der Bewohner erlaubt die Weitergabe von allen für die Betreuung und Pflege im Heim relevanten Angaben zum Gesundheitszustand durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin an das Pflegeteam des Heimes.
Tagestaxen ab 1. Januar 2012
Die Taxen und Krankenkassenbeiträge sind im Anhang I aufgeführt.
Im Anhang II ist aufgelistet, welche Leistungen in der Tagestaxe inbegriffen sind und welche Nebenleistungen separat verrechnet werden.
Hilflosenentschädigung
Eine allfällige Hilflosenentschädigung (HE) der AHV/IV steht der Bewohnerin oder dem Bewohner zu und ist zur Deckung der Aufenthaltskosten heranzuziehen. Die Anmeldung erfolgt durch die Adullam-Stiftung; falls bereits vor Eintritt eine Hilflosigkeit bestand, ist dies zu melden.
Finanzierungshilfen
Beim Amt für Sozialbeiträge, Grenzacherstr. 62 in Basel (Telefon 061 267 86 65), können je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen Ergänzungsleistungen beantragt werden, die zur Deckung der Pensions- und Pflegetaxen beitragen. Für die Bürgerinnen und Bürger aus Riehen, können die Ergänzungsleitungen bei der Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Gesundheit und Soziale Dienste, Wettsteinstrasse 1 in Riehen (Telefon 061 646 81 11) beantragt werden.
Ein- und Austritt, Kündigung
Ein- und Austrittstag werden voll verrechnet. Bei Eintritt ist ein Depot von Fr. 5'000.-- zu leisten. Wird ein reserviertes Bett nicht termingerecht bezogen, verrechnen wir die Reservationstagestaxe ab dem 1. Tag bis zum Bezug.
Zimmerkündigungen können unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jeweils auf den 15. oder letzten Tag des Monats erfolgen. Im Todesfall endet der Vertrag ohne Kündigung am Tage der Zimmerräumung.
Bei Austritt, im Todesfall oder definitivem Übertritt in einen anderen Betriebsteil der Stiftung wird ein Räumungs- und Instandstellungsbetrag von Fr. 300.-- berechnet, ebenfalls wird vom Austrittstag bis zur definitiven Räumung des Zimmers die Reservationstaxe von CHF 155 pro Tag in Rechnung gestellt. Interne Verlegungen aus medizinischen und pflegerischen Gründen sind möglich.
Abwesenheit
Bei freiwilliger Abwesenheit und während Spitalaufenthalten stellen wir ab dem 1. Tag die Reservationstaxe in Rechnung. Freiwillige Abwesenheiten müssen im voraus gemeldet werden.
Bei Verlegung in ein Spital (z.B. Geriatriespital der Adullam-Stiftung) gelten die Bedingungen des Spitalvertrages. Zusätzlich wird für das Bett im Alters- und Pflegeheim die Reservationstaxe verrechnet.
Rechnungsstellung/Zahlungsverkehr
Die Zustellung der Rechnung erfolgt in den ersten vierzehn Tagen des Folgemonats. Sie ist bis Ende des laufenden Monats zu bezahlen. Die Rechnung ist an die Bewohnerin resp. den Bewohner gerichtet und wird - falls eine entsprechende Abmachung besteht - der zuständigen Vertretung zugestellt.
Gemäss Verfügung der Postfinance werden sämtliche Geldüberweisungen nur an die Verwaltung der Adullam-Stiftung ausbezahlt. Die bei uns eingehenden Renten der AHV und übrigen Versicherungskassen werden nicht an die Berechtigten ausbezahlt, sondern der Monatsabrechnung gutgeschrieben.
Haftung/Versicherung
Wir haften nur für Schäden, die nachgewiesenermassen von Seiten des Personals verursacht wurden. Für Schäden, welche von Bewohnerinnen oder Bewohnern verursacht wurden, übernehmen wir keine Haftung; entstehende Kosten gehen zu deren Lasten. Wir empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen oder eine schon vorhandene Versicherung den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände (Wertsachen, Schmuck, Uhren und andere Effekten) sowie Geldbeträge übernehmen wir die Verantwortung nur dann, wenn diese gegen Quittung zum Aufbewahren abgegeben wurden.
Beanstandungen
Kann eine Beanstandung nicht heimintern beigelegt werden, können sich Bewohnerinnen und Bewohner an die Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex wenden.
Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex, Frau lic. iur. Regula Diehl, Ombudsfrau, Postfach 959, 4001 Basel,
Telefon: 061 269 80 98, Fax: 061 269 80 50.
Anhang I
Taxen Alters- und Pflegeheim 2012 (CHF)
|
Pflegestufe |
Gesamttaxe |
Beitrag Kassen und Kanton |
Bewohner |
|
Reservationstaxe |
155.00 |
0.00 |
155.00 |
Rabatt bei 2er-Belegung: -10.00
Zuschlag Komfort: 15.00
Zuschlag Komfort plus: 25.00
Zuschlag Gartenabteilung: 15.00
Anhang II
In den Tagestaxen sind inbegriffen:
- Die Kosten für Verpflegung, Zimmer resp. Bett, Heizung, Energie, Toiletten- und Bettwäsche
- Krankheits- / behinderungsbedingter Zimmerservice
- Die Möblierung des Zimmers, soweit diese vom Heim gestellt wird
- Das Waschen der persönlichen Wäsche
- Die Reinigung und der Unterhalt des Zimmers
- Die ständige Notrufbereitschaft
- Kleine Hilfeleistungen und Betreuungen (ohne Begleitungen und Botengänge)
- Die Teilnahme an hausinternen Aktivierungsprogrammen, Programmen und Veranstaltungen
- Die Nutzung aller Gemeinschaftseinrichtungen
- Die Hilfe bei akuten, persönlichen Problemen
- Die Grund- und Behandlungspflege in der entsprechenden Pflegestufe einschliesslich Rasur und Nagelpflege durch Pflegepersonal
- Medikamentenverwaltung
- Hilfsmittel (Gehböckli, Essenshilfen, Dekubitusmatratzen, Rollstühle) soweit keine individuellen Spezialanfertigungen erforderlich sind.
In den Tagestaxen nicht inbegriffen sind und gesondert in Rechnung gestellt werden können:
- Zimmerservice (CHF 3, ausgenommen krankheits- / behinderungsbedingt)
- Besondere Extraleistungen wie Transporte, Botengänge und/oder Begleitung ausser Haus durch das Personal
- Handwerkerleistungen für individuelle Bedürfnisse
- Eigener Telefonanschluss, Internetzugang und Fernsehgerät (pauschal CHF 15 pro Monat)
- Telefongebühren
- Fernseh- und Radiokonzession (sofern keine Gebührenbefreiung durch Billag [EL resp. HE mittleren oder schweren Grades])
- Gegenstände und Gebrauchsmittel für die Körperpflege
- Die Kosten für Coiffeur und Pédicure durch dipl. Podologin
- Die Kosten für die spezielle Reinigung – jedoch nicht normales Waschen – von Kleidern und Wäsche (chemische Reinigung, Textilreinigung, Nassreinigung) und das Bezeichnen der Kleider / Wäsche
- Arztkosten, sowie alle von Ärztinnen und Ärzten veranlassten Kosten (Medikamente, Analysen, Hilfsmittel, Therapien etc.)
- Spezialanfertigung von Hilfsmitteln
- Steuererklärungen
- Weitere allfällige Kosten, die nicht explizit in den Tagestaxen inbegriffen sind.







