Aufnahmebedingungen und Taxen
Aufnahmebedingungen und Taxen
Allgemeine Aufnahmebedingungen
Aufgenommen werden Patientinnen und Patienten unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Die Überweisung von Patienten ins Geriatriespital erfolgt in der Regel über Hausärztinnen und Hausärzte, die Notfallstation des Kantonspitals, Claraspitals oder andere Spitäler.
Laden Sie hier die Patientenbroschüre des Geriatriespitals herunter.
Eintritt
Beim Eintritt sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Spitalschein des einweisenden Arztes
- Krankenkassen-Ausweis
- evtl. andere Versicherungsausweise
Tagestaxen im Geriatriespital ab 1. Januar 2011
Private Abteilung:
Fr. 550.-- exkl. ärztliche Leistungen; exkl. Nebenleistungen *)
Halbprivate Abteilung:
Fr. 490.-- exkl. ärztliche Leistungen; exkl. Nebenleistungen *)
Allgemeine Abteilung (Wohnort Basel-Stadt)
- Bei akuter Behandlung, bzw. Rehabilitation:
Fr. 219.-- (Vollpauschale) *) - Besteht keine akute Behandlung, bzw. Rehabilitation mehr
(= Langzeitbehandlung) beträgt die Taxe:
Fr. 361.-- (Von diesen Kosten übernimmt die Krankenkasse Fr. 65.--)
Allgemeine Abteilung (ausserkantonal)
- Bei akuter Behandlung, bzw. Rehabilitation:
Fr. 585.-- (Vollpauschale) *) - Besteht keine akute Behandlung, bzw. Rehabilitation mehr
(= Langzeitbehandlung) beträgt die Taxe: - Fr. 361.-- (Von diesen Kosten übernimmt die Krankenkasse Fr. 65.--)
*) In der Privaten und Halbprivaten Abteilung werden die ärztlichen Leistungen, die diagnostischen und therapeutischen Leistungen, Medikamente, grosser Aufwand an Pflege oder Wäsche, Transportkosten und Begleitungen sowie alle bei Dritten bezogenen Leistungen zusätzlich zur Tagestaxe in Rechnung gestellt. Ferner werden in allen Abteilungen zusätzlich bezogene Getränke, Besorgungen von privater Wäsche und Kleidung und besonderer Verwaltungsaufwand separat verrechnet.
Besuchszeiten
Besuche sind täglich von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich.
Haftung/Versicherung
Wir haften nur für Schäden, die nachgewiesenermassen von Seiten des Personals verursacht wurden. Für Schäden, welche von Patientinnen oder Patienten verursacht wurden, übernehmen wir keine Haftung; entstehende Kosten gehen zu deren Lasten. Wir empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen oder eine schon vorhandene Versicherung den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände (Schmuck, Uhren und andere Effekten) sowie Geldbeträge übernehmen wir die Verantwortung nur dann, wenn diese gegen Quittung zum Aufbewahren abgegeben wurden.
ADULLAM-STIFTUNG BASEL, Geschäftsleitung







