Aufnahmebedingungen und Taxen
Aufnahmebedingungen und Taxen
Allgemeine Aufnahmebedingungen
Aufgenommen werden Patientinnen und Patienten, die ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben. Ausnahmen sind in beschränktem Masse möglich. Die Überweisung von Patienten ins Geriatriespital erfolgt in der Regel über Hausärztinnen und Hausärzte, die Notfallstation des Kantonspitals oder andere Spitäler.
Laden Sie hier die Patientenbroschüre des Geriatriespitals herunter.
Eintritt
Beim Eintritt sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Spitalschein des einweisenden Arztes
- AHV-Ausweis
- Krankenkassen-Ausweis
- Andere Versicherungsausweise
- Familienbüchlein oder Niederlassungsbewilligung
Persönliche Wäsche und Kleider sowie Toilettenartikel sind mitzubringen. Sämtliche Wäsche und Kleidungsstücke müssen mit dem vollen Namen gekennzeichnet sein. Namenstreifen können bei uns bestellt werden. Ins Geriatriespital können keine eigenen Möbel mitgebracht werden.
Tagestaxen im Geriatriespital ab 1. Januar 2010
Private Abteilung:
Fr. 545.-- inkl. Arzthonorar; exkl. Nebenleistungen *)
Halbprivate Abteilung:
Fr. 480.-- inkl. Arzthonorar; exkl. Nebenleistungen *)
Allgemeine Abteilung (Wohnort Basel-Stadt)
- Bei akuter Behandlung, bzw. Rehabilitation:
Fr. 219.-- (Vollpauschale) *) - Besteht keine akute Behandlung, bzw. Rehabilitation mehr
(= Langzeitbehandlung) beträgt die Taxe:
Fr. 356.-- (Von diesen Kosten übernimmt die Krankenkasse Fr. 65.--)
Allgemeine Abteilung (ausserkantonal)
- Fr. 525.-- (Vollpauschale) *)
*) Nebenleistungen: In der Privaten und Halbprivaten Abteilung werden alle bei Dritten bezogenen Leistungen sowie diagnostische und therapeutische Leistungen, Medikamente, grosser Aufwand an Pflege oder Wäsche, Transportkosten und Begleitungen in Rechnung gestellt. Ferner werden in allen Abteilungen zusätzlich bezogene Getränke etc., Besorgungen von privater Wäsche und Kleidung und besonderer Verwaltungsaufwand separat verrechnet.
Finanzierungshilfen
Beim Amt für Sozialbeiträge, Grenzacherstr. 62 in Basel, können je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen Ergänzungsleistung und kantonale Beihilfe beantragt werden, die zur Deckung der Spitaltaxen beitragen.
Hilflosenentschädigung
Eine allfällige Hilflosenentschädigung der AHV/IV steht der Patientin oder dem Patienten zu und ist zur Deckung der Aufenthaltskosten heranzuziehen.
Rechnungsstellung / Zahlungsverkehr
Die Zustellung der Rechnung erfolgt in den ersten 10 Tagen des Monats und betrifft den Vormonat. Sie ist bis Ende des laufenden Monats zu bezahlen. Die Rechnung ist an die Patientin resp. den Patienten gerichtet und wird ihnen direkt oder einer allfälligen zuständigen Vertretung zugestellt.
Gemäss Verfügung der Postfinance werden sämtliche Geldüberweisungen nur an die Verwaltung der Adullam-Stiftung ausbezahlt. Die bei uns eingehenden Renten der AHV und übrigen Versicherungskassen werden nicht an die Berechtigten ausbezahlt, sondern der Monatsabrechnung gutgeschrieben.
Besuchszeiten
Besuche sind täglich von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich.
Haftung/Versicherung
Wir haften nur für Schäden, die nachgewiesenermassen von Seiten des Personals verursacht wurden. Für Schäden, welche von Patientinnen oder Patienten verursacht wurden, übernehmen wir keine Haftung; entstehende Kosten gehen zu deren Lasten. Wir empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen oder eine schon vorhandene Versicherung den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände (Schmuck, Uhren und andere Effekten) sowie Geldbeträge übernehmen wir die Verantwortung nur dann, wenn diese gegen Quittung zum Aufbewahren abgegeben wurden.
ADULLAM-STIFTUNG BASEL, Geschäftsleitung







