Information zum Umgang mit Patientendaten in der Adullam-Stiftung

Datenschutz wird in der Adullam-Stiftung grossgeschrieben. Daher möchten wir Sie darüber informieren, welche Informationen wir über Sie erfassen und wofür wir diese Daten verwenden.

Für die Datenbearbeitung verantwortlich ist die:
Adullam-Stiftung Basel
Mittlere Strasse 15
4056 Basel

1.     Welche Quellen nutzen wir?
Wir verarbeiten diejenigen Personendaten, die wir im Rahmen des Behandlungs-, respektive Betreuungsverhältnisses von Ihnen und allenfalls von Zuweiser:innen erhalten. Zudem erheben wir während Ihres Aufenthaltes Daten.
An verschiedenen Orten, wie beispielsweise unserem Haupteingang, haben wir für Ihre und unsere Sicherheit Überwachungskameras angebracht. Wir weisen auf diese jeweils vor Ort hin.

2.     Welche Daten werden erhoben?
Alle bei der Behandlung/Betreuung anfallenden Informationen müssen wir von Gesetzes wegen dokumentieren (§ 29 Gesundheitsgesetz Kanton Basel-Stadt (GesG-BS)). Die Dokumentation enthält Angaben über die diagnostischen Abklärungen, Untersuchungen und Ergebnisse sowie über die therapeutischen und pflegerischen Massnahmen. Bei der Aufnahme erheben wir Informationen, um mit den Kostenträgern abzurechnen und Ihre persönliche Lebenssituation besser kennen zu lernen.
Die Überwachungskameras in den Gebäuden der Adullam-Stiftung erfassen sämtliche Personen, welche die Adullam-Stiftung betreten und sich an neuralgischen Orten aufhalten. Software zur Gesichtserkennung wird nicht eingesetzt.

3.     Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung)?
Wir verarbeiten Ihre Personendaten im Einklang mit dem Datenschutzrecht. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck einer möglichst erfolgreichen Behandlung/Betreuung und in Erfüllung der uns gemäss Gesundheitsrecht auferlegten gesetzlichen Pflichten.
Der Zweck der Datenverarbeitung richtet sich in erster Linie nach der Behandlung/Betreuung.
Die Videoüberwachung wird zur Wahrung des Hausrechts und zur Sammlung von Beweismitteln bei allfälligen Diebstählen oder Sachbeschädigungen eingesetzt. Zudem sollen bei Straftaten, Sachbeschädigungen etc. den Ermittlungsbehörden sachdienliche Hinweise geliefert werden können, welche zur Fassung der Täterschaft beitragen.

4.     Weitergabe an Dritte (u.a. Versicherungen)
Innerhalb der Adullam-Stiftung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten erhalten und müssen hierbei das Berufsgeheimnis wahren.
Die Mitarbeiter:innen der Adullam-Stiftung unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind zur Verschwiegenheit über alle patientenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie während ihrer Arbeit Kenntnis erlangt haben. Informationen über Sie dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, wenn Sie eingewilligt haben oder wenn die Aufsichtsbehörde eine Person vom von der Schweigepflicht entbunden hat. Es wird angenommen (vgl. § 27 Abs. 2 GesG-BS), dass Sie damit einverstanden sind, die erforderlichen medizinischen Angaben an die Weiterbehandelnden und an nächste Angehörige weiterzugegeben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn diese Annahme nicht zutrifft.
Das Krankenversicherung- und das Unfallversicherungsgesetz verpflichtet uns, den Versicherern und im Krankenversicherungsbereich auch den Kantonen (sie übernehmen 55 % der stationären Kosten im KVG-Bereich) Patientendaten mitzuteilen, damit diese ihre Leistungspflicht prüfen können.
Sie selbst können bei einer Behandlung wegen Krankheit von uns verlangen, dass wir die Daten nicht wie üblich dem Krankenversicherer direkt, sondern dessen vertrauensärztlichen Dienst übermitteln (vgl. Art. 57 Abs. 5 KVG).
Falls Ihre Leistungen von der Invalidenversicherung übernommen werden sollen, stellen wir die abrechnungsrelevanten Informationen der Invalidenversicherung zu. Sie haben bei der Geltendmachung der Ansprüche bei der Invalidenversicherung auch uns die Erlaubnis erteilt, der Invalidenversicherung alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche die Invalidenversicherung für die Abklärung von Leistungs- und Regressansprüchen benötigt.
An die Zusatzversicherer werden Informationen nur mit Ihrer Einwilligung weitergegeben. Aufgrund von § 28 GesG-BS sind wir verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden oder dem Institut für Rechtsmedizin unverzüglich alle unnatürlichen und unklaren Todesfälle zu melden.
Zur Sicherung einer möglichst hohen Qualität, können wir andere Fachpersonen beiziehen oder Ihren „Fall“ in internen Qualitätskonferenzen besprechen. Hierbei sind immer alle Beteiligte an das Berufsgeheimnis gebunden.
Die mittels Videoüberwachung erhobenen Daten werden nur gestützt auf eine gesetzliche Pflicht oder zur Geltendmachung überwiegender Interessen an Dritte herausgegeben.

5.     Anonymisierung
Gelegentlich anonymisieren wir Ihre Daten (so wird ein Rückschluss auf ihre Person nicht mehr möglich) und nutzen diese Daten für Statistiken und Forschungszwecke. Sollten Sie mit dieser Anonymisierung nicht einverstanden sein, teilen Sie bitte Ihr Veto Ihren Behandelnden mit.


6.     Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass wir unsere Beziehung(en) zu Ihnen als Dauerverhältnis ansehen, welches auf Jahre angelegt ist.
Im Bereich der Patientenbehandlung sind wir zudem gesetzlich verpflichtet, Ihre Unterlagen 10-20 Jahre aufzubewahren. Aus haftpflichtrechtlichen Gründen bewahren wir die Behandlungs-, respektive Betreuungsunterlagen 20 Jahre auf.
Sofern die Daten nicht mehr für eine aktuelle Behandlung benötigt werden (aber aus gesundheits- oder haftpflichtrechtlichen Gründen noch nicht gelöscht werden können), werden die Daten archiviert und nicht mehr aktiv im System geführt.
Nach Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, werden die Daten gelöscht.
Dokumente, welche Sie aus ihrem persönlichen elektronischen Patientendossiers (dem EPD) löschen, werden nur im EPD gelöscht. Wir haben die Pflicht, die integrale Patientendokumentation aufzubewahren. Die Patient:innen können nicht individuell definieren, welche Unterlagen aufbewahrt werden. Daher verbleiben solche Daten in unseren Systemen.
Videoüberwachungsaufnahmen werden spätestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Eine längere Aufbewahrungszeit ist nur im Zusammenhang mit einer Geltendmachung von Ansprüchen möglich.

7.     Werden Daten in ein Drittland übermittelt?
Eine Datenübermittlung an Stellen in Länder ausserhalb der Schweiz (sogenannte Drittstaaten) findet nie ohne Ihre Einwilligung statt. Es werden keine Daten in Drittstaaten gespeichert. Bei Bedarf (z.B. Home-Office von Grenzgänger:innen) werden die in der Schweiz gespeicherten Daten allenfalls vom benachbarten Ausland aus aufgerufen.

8.     Welche Datenschutzrechte habe ich?
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft und Einsicht (§ 29 GesG-BS), Berichtigung, Löschung (nicht von Patientendaten, da diese auch aufgrund eines öffentlichen Interesses aufbewahrt werden müssen), sowie auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Erteilte Einwilligungen zur Bearbeitung der Daten können Sie jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Ihre Rechte können Sie beim betrieblichen Datenschutzberater geltend machen:
Adullam-Stiftung Basel
Spital und Pflegezentren
Datenschutzberater
Mittlere Strasse 15
4056 Basel
E-Mail: datenschutzadullamch

Sie können den betrieblichen Datenschutzberater bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz kontaktieren.

9.     Sicherheitsmassnahmen
Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmassnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Alle Ihre Daten werden auf Servern in Basel gespeichert.
Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erlauben Sie uns, mit Ihnen per unverschlüsselter E-Mail Ihre Patientendaten auszutauschen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der unverschlüsselte E- Mail-Verkehr nicht denselben Geheimhaltungsstandard aufweist wie der Briefversand mit der Schweizer Post.
Wenn Sie uns zudem ihre Mobile-Telefonnummer angeben, erlauben Sie uns, Sie per SMS über anstehende Termine zu informieren.

10.     Änderungen der Datenschutzerklärung
Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Dienste können Änderungen dieser Patienten-information erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, diese Informationen ab und zu erneut durchzulesen.

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