Organspende kann Leben retten – doch viele Menschen zögern, sich zu entscheiden. Wir erklären, was eine Organspende für Sie bedeuten kann, wie Sie Ihren Willen richtig dokumentieren und warum Organspende auch im hohen Alter noch möglich ist.
Ein schwerer Unfall, eine Hirnblutung oder ein plötzlicher Herzstillstand – das Leben kann sich in Sekunden verändern. Für manche Menschen bedeutet das: Sie sind auf ein Spenderorgan angewiesen. Für andere stellt sich – oft unerwartet – die Frage, ob sie selbst Organe spenden möchten.
Gemäss der nationalen Stiftung Swisstransplant warten hierzulande rund 1400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Für sie bedeutet die Transplantation oft die einzige Chance auf ein längeres oder besseres Leben. Gleichzeitig stellt sich für viele ältere Menschen die Frage: Spielt mein Alter bei einer Organspende überhaupt noch eine Rolle?
Kein starres Alterslimit
Viele gehen davon aus, dass sie „zu alt“ für eine Organspende seien. Tatsächlich gibt es jedoch keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist nicht das Geburtsdatum, sondern der gesundheitliche Zustand der Organe. Eine gesunde 80-jährige Person kann durchaus Organe haben, die transplantiert werden können.
Gerade Nieren älterer Spenderinnen und Spender können durchaus transplantiert werden – häufig an ebenfalls ältere Empfänger. Die medizinische Beurteilung erfolgt immer individuell. Erst im konkreten Fall entscheiden Fachärztinnen und -ärzte, ob ein Organ geeignet ist. Das bedeutet: Auch im hohen Lebensalter kann eine Organspende grundsätzlich möglich sein.

Wann kommt eine Organspende infrage?
Eine Organspende nach dem Tod ist nur unter klar geregelten Voraussetzungen möglich. Voraussetzung ist der sogenannte Hirntod – also der vollständige und unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen. Dieser Zustand wird von zwei speziell qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Sie sind nicht am Transplantationsteam beteiligt.
Für Angehörige ist diese Situation oft schwer nachvollziehbar, da der Körper durch Beatmung noch warm wirkt und das Herz schlägt. Medizinisch und rechtlich gilt die Person jedoch als verstorben. Erst wenn der Tod eindeutig festgestellt ist und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt, werden weitere Schritte eingeleitet.
Welche Organe können gespendet werden?
Nach dem Tod können gespendet werden:
– Nieren
– Herz
– Leber
– Lunge
– Bauchspeicheldrüse
– Darm
Zusätzlich ist die Spende von Gewebe möglich, etwa Hornhaut der Augen, Herzklappen oder Blutgefässe. Die Niere ist das am häufigsten transplantierte Organ. Viele Betroffene verbringen Jahre an der Dialyse und hoffen auf ein Spenderorgan, das ihnen wieder mehr Lebensqualität schenkt.
Sicherheit in einer sensiblen Situation
Manche Menschen befürchten, im Notfall womöglich schlechter behandelt zu werden, wenn sie einer Organspende zugestimmt haben. Diese Sorge ist unbegründet. Auf Intensivstationen steht immer die Rettung und Stabilisierung der Patientin oder des Patienten im Vordergrund. Eine Organspende wird erst geprüft, wenn alle lebensrettenden Massnahmen ausgeschöpft sind. Die Abläufe sind streng geregelt und unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben.

Wie ist die aktuelle Rechtslage in der Schweiz?
Derzeit gilt in der Schweiz die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Organe dürfen in der Schweiz nach dem Tod nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Das bedeutet: Liegt keine dokumentierte Erklärung der verstorbenen Person vor, werden die nächsten Angehörigen angefragt. Sie müssen sich am mutmasslichen Willen der verstorbenen Person orientieren. Ist dieser nicht bekannt, entscheiden sie stellvertretend. Der festgehaltene Wille der verstorbenen Person hat jedoch immer Vorrang. Wer Organe spenden möchte, sollte seinen Entscheid deshalb schriftlich festhalten oder mit den Angehörigen darüber sprechen.
Am 15. Mai 2022 hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, künftig die erweiterte Widerspruchsregelung einzuführen. Die neue Regelung wird voraussichtlich frühestens im Frühling 2027 in Kraft treten. Bis dahin gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungsregelung.
Mit der erweiterten Widerspruchsregelung wird ein fehlender Widerspruch grundsätzlich als Zustimmung gewertet. Wer keine Organe spenden möchte, muss dies aktiv festhalten. Auch in diesem Modell werden jedoch die Angehörigen einbezogen. Sie haben das Recht, einer Entnahme zu widersprechen, wenn sie wissen oder annehmen müssen, dass dies nicht dem Willen der verstorbenen Person entspricht.
Unabhängig vom Modell bleibt ein Grundsatz bestehen: Der dokumentierte Wille einer Person hat oberste Priorität.
Die eigene Entscheidung festhalten – Organspendeausweis und Testament
Die Patientenverfügung ist im Schweizer Erwachsenenschutzrecht verankert. Darin kann eine urteilsfähige Person festhalten, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder welche sie ablehnt, falls sie sich eines Tages nicht mehr äussern kann. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an diese schriftlichen Anweisungen zu halten, sofern sie auf die konkrete Situation zutreffen.
Die Frage der Organspende kann ausdrücklich in einer solchen Verfügung geregelt werden. Alternativ ist auch ein Organspendeausweis möglich. Entscheidend ist, dass Angehörige im Ernstfall wissen, wie der Wunsch lautete. Denn fehlt eine schriftliche Erklärung, müssen sie in einer emotional belastenden Situation stellvertretend entscheiden.
Ergänzend zur Patientenverfügung gibt es in der Schweiz zudem den Vorsorgeauftrag. Damit kann bestimmt werden, wer persönliche und rechtliche Angelegenheiten regeln soll, falls man selbst urteilsunfähig wird. Auch dies kann helfen, Unsicherheiten zu vermeiden.
Ein Thema mit persönlicher Dimension
Für Menschen auf der Warteliste ist die Transplantation oft mit Hoffnung verbunden – zugleich aber auch mit dem Bewusstsein, dass sie vom Tod eines anderen Menschen abhängt. Angehörige von Spenderinnen und Spendern berichten nicht selten, dass es ihnen Trost spendet, wenn durch die Spende anderen geholfen werden konnte.
Gleichzeitig ist klar: Organspende ist eine zutiefst persönliche Entscheidung. Niemand ist verpflichtet, seine Organe zu spenden. Jede Haltung – dafür oder dagegen – sollte respektiert werden.

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