Ärztliche Zuweisung
Die ärztliche Zuweisung erfolgt in der Regel durch die Hausärztin oder den Hausarzt oder die Notfallstation des Universitätsspitals oder eines anderen Spitals.
Patientenverfügung
In einer persönlichen Patientenverfügung können Sie festlegen, wie wir in Ihrem Sinn handeln sollen. Wir sind auch dankbar, wenn Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihre Interessen vertreten kann.