Ein letzter Wille sorgt dafür, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod genau nach Ihren Vorstellungen verteilt wird. Doch wie schreiben Sie ein gültiges Testament, wo bewahren Sie es sicher auf, und was passiert nach Ihrem Tod? Unser Überblick erklärt, was Sie wissen müssen.
Ein Testament zu schreiben bedeutet, den eigenen letzten Willen klar zu formulieren. Wer keine Verfügung von Todes wegen trifft, überlässt alles der gesetzlichen Erbfolge. Das kann im Sinne des Gesetzgebers sein, muss es aber nicht. Besonders in Patchworkfamilien, bei unverheirateten Paaren oder wenn einzelne Personen gezielt bedacht oder ausgeschlossen werden sollen, ist ein Testament der Schlüssel, um Streit zu vermeiden und die Verteilung des Vermögens zu steuern.
Wie schreibt man ein Testament?
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell verfasst werden. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form: Es muss vollständig von Hand geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben werden. Empfehlenswert ist es ausserdem, Ort und Datum zu ergänzen. Nur so lässt sich im Zweifel erkennen, welche Fassung die aktuell gültige ist.
Ein notarielles Testament wird von einem Notar beurkundet und anschliessend im Zentralen Testamentsregister verwahrt. Diese Form bietet maximale Rechtssicherheit – besonders bei grösseren Vermögenswerten, Immobilien oder komplexen Familienkonstellationen.
Im Testament legen Sie fest, wer erbt und in welcher Höhe. Sie können bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge als Vermächtnisse zuweisen und Ersatzregelungen treffen, falls ein Erbe vor Ihnen verstirbt. Wichtig ist, den Pflichtteil zu beachten: Ehepartner und Kinder haben einen Anspruch auf einen bestimmten Mindestanteil, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt werden.
Aktionstag: Lebenswert. Liebenswert? Abschied.
Erleben Sie einen besonderen Tag voller Begegnungen und Inspiration!
Wir feiern das Leben in all seinen Phasen – entdecken Sie in entspannter Atmosphäre, wie vielseitig und wertvoll das Leben bis ins Hohe alter sein kann.
Wann? 18. Oktober 2025, ab 14.00 Uhr
Wo? Im Park des Adullam Spitals und Pflegezentrum Basel, Mittlere Strasse 15, 4056 Basel
Kommen Sie vorbei!
Für Menschen jeden Alters. Bringen Sie gerne Familie und Freunde mit.
Hier finden Sie das komplette Programm und alle Informationen …
Wo bewahre ich ein Testament auf?
Grundsätzlich können Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, doch das birgt Risiken. Es könnte übersehen, beschädigt oder absichtlich zurückgehalten werden. Sicherer ist die Verwahrung beim Nachlassgericht. Dort wird das Dokument registriert und im Todesfall automatisch eröffnet.
Was geschieht nach dem Tod?
Verstirbt der Erblasser, wird das Testament durch das zuständige Nachlassgericht eröffnet. Die Erben werden schriftlich informiert und erhalten eine Kopie der Verfügung. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Nach der Testamentseröffnung beginnt die Abwicklung des Nachlasses. Zunächst werden alle Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen erfasst. Das kann von einem Nachlassverwalter oder den Erben selbst übernommen werden. Erst wenn klar ist, welche Werte und Verbindlichkeiten bestehen, kann das Erbe verteilt werden.
Was ist ein Erbschein und wozu braucht man ihn?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer rechtlich Erbe ist und in welchem Umfang. Mit diesem Nachweis können sich die Erben gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Versicherungen legitimieren. Ohne Erbschein ist es oft nicht möglich, Konten aufzulösen, Immobilien umschreiben zu lassen oder andere Vermögenswerte zu übernehmen.
Ein Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Dazu benötigen die Erben in der Regel folgende Unterlagen:
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Nachweis der Erbberechtigung (beispielsweise das Testament oder Auszüge aus dem Familienbuch)
- Erklärung, dass das Erbe angenommen wird
Liegt ein notarielles Testament vor, kann es sein, dass kein Erbschein erforderlich ist, da das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll bereits als Nachweis gilt.

Beratungsstellen Erbschaft und Testament in der Schweiz
Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter?
Bevor die Erben das Vermögen erhalten, müssen zunächst alle Schulden des Verstorbenen beglichen werdeInfoboxn – dazu gehören offene Rechnungen, Kredite und auch die Beerdigungskosten. Erst wenn diese Verpflichtungen erfüllt sind, wird das verbleibende Vermögen verteilt.
Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie zunächst eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann. Um das Erbe aufzuteilen, müssen sich alle Beteiligten einig werden. Das geschieht entweder durch einen Erbteilungsvertrag, in dem festgelegt wird, wer welche Werte erhält, oder – bei Uneinigkeit – durch ein gerichtliches Verfahren.
Kann ein Testament angefochten werden?
Auch ein Erbschein oder eine Testamentseröffnung bedeutet nicht, dass die Regelungen unanfechtbar sind. Erben oder andere Berechtigte können ein Testament aus verschiedenen Gründen anfechten, zum Beispiel wenn sie es für ungültig halten oder wenn Pflichtteile verletzt wurden.
Darum sollten Sie ein Testament in Erwägung ziehen
Ein Testament zu verfassen, gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Wichtig ist, klare und eindeutige Formulierungen zu wählen, das Dokument korrekt zu unterschreiben und sicher zu verwahren. Nach dem Tod sorgt das Nachlassgericht dafür, dass Ihr letzter Wille beachtet wird. Für die Erben ist der Erbschein in vielen Fällen das wichtigste Dokument, um den Nachlass zu regeln und Zugriff auf Konten oder Immobilien zu bekommen.
Auch interessant
Im Alter Freunde finden: Seniorentreffs machen’s möglich
Auch interessant
Sterben in der Schweiz: Ein selbstbestimmter Weg am Lebensende
Auch interessant
Wohnen im Alter: Welche Wohnform passt zu mir?
0 Comments